Zum Inhalt springen

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Für Transporte, Express- und Sonderfahrten, Übersiedlungen und Räumungen. Teil A gilt für alle, Teil B zusätzlich für Unternehmer, Teil C zusätzlich für Verbraucher.

Teil A – Für alle Aufträge

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Delivver, Binderlandweg 23, 4030 Linz (Inhaber und Firmendaten siehe Impressum; „wir“), und unseren Kunden über die Beförderung von Gütern, Express- und Sonderfahrten, Übersiedlungen und Räumungen. Sie gelten nur, wenn sie vor Vertragsschluss vereinbart wurden – etwa durch Hinweis im Angebot oder in der Auftragsbestätigung. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich zustimmen. Im Einzelfall getroffene Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor.

2. Angebot und Vertragsschluss

Anfragen über die Website, per E-Mail oder Telefon sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde unser Angebot annimmt oder wir seinen Auftrag bestätigen, in der Regel per E-Mail. Unser Preis gilt für die im Angebot beschriebene Leistung, die auf den Angaben des Kunden beruht. Ist vor Ort wesentlich mehr zu tun (z. B. Menge, Gewicht, Stockwerk, Zufahrt), sagen wir vorher, was das zusätzlich kostet. Die Mehrleistung erbringen und verrechnen wir nur mit Zustimmung des Kunden, nach den Sätzen im Angebot.

3. Unsere Leistungen

Wir befördern Güter mit unseren Fahrzeugen im Rahmen unserer Gewerbeberechtigung (siehe Impressum). Be- und Entladen, Tragehilfe und weitere Arbeiten schulden wir nur, wenn sie vereinbart sind. Wir sind berechtigt, die Leistung mit geeigneten Fahrzeugen unserer Wahl zu erbringen. Wir vermitteln keine Transporte.

Bei Räumungen tragen, verladen und befördern wir die Gegenstände an den Ort, den der Kunde bestimmt. Gegenstände, die der Kunde nicht mehr braucht, gehen nicht in unser Eigentum und nicht in unsere Verfügung über; wir befördern sie nur in seinem Auftrag zu der von ihm bestimmten, zur Übernahme berechtigten Stelle. Abfallbesitzer bleibt der Kunde. Kühl- und Elektrogeräte, Batterien, Farben und andere gefährliche Abfälle befördern wir nur nach gesonderter Vereinbarung.

Paletten und andere Lademittel tauschen wir nur, wenn das im Auftrag ausdrücklich vereinbart ist. Wir sind für unsere Transporte versichert, auch mit einer CMR-Versicherung. Versichert ist unsere Haftung, nicht die Ware selbst. Wer seine Ware darüber hinaus absichern möchte, kann vor Auftragserteilung gegen Zuschlag einen höheren Wert oder ein besonderes Lieferinteresse vereinbaren (Art. 24, 26 CMR) oder selbst eine Transportversicherung abschließen. Den unterschriebenen Lieferschein bzw. CMR-Frachtbrief erhalten Sie als PDF, auf Wunsch auch auf Papier.

4. Pflichten des Kunden

  • Vollständige und richtige Angaben zu Art, Menge, Maßen, Gewicht und Wert der Güter sowie zu Abhol- und Lieferort.
  • Transportgerechte Verpackung und Kennzeichnung, soweit nicht wir das Verpacken übernommen haben.
  • Freie Zufahrt und Zugänge; erforderliche Genehmigungen (z. B. Halte- oder Ladezonen) besorgt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  • Begleitpapiere und Angaben für grenzüberschreitende Transporte (z. B. Zoll) stellt der Kunde rechtzeitig bereit.
  • Gefährliche Güter, lebende Tiere, Geld, Wertpapiere, Schmuck, Kunstgegenstände und andere Kostbarkeiten übernehmen wir nur nach ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung mit Wertangabe.

5. Termine

Vereinbarte Termine halten wir ein. Ein Fixtermin ist nur, was im Auftrag ausdrücklich so bezeichnet ist; sonst gilt das vereinbarte Zeitfenster. Verzögerungen durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. Unfälle, Staus, Straßensperren, Witterung, behördliche Anordnungen), verlängern Fristen angemessen; wir informieren den Kunden darüber so rasch wie möglich. Das Recht des Kunden, bei erheblicher Verzögerung vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt. Je Lade- und Entladestelle ist eine übliche Lade- und Wartezeit im Preis enthalten; wie lange, steht im Angebot. Längere Wartezeiten, die wir nicht verursacht haben, verrechnen wir nach dem im Angebot genannten Satz. Ankunft und Abfahrt lässt unser Fahrer auf dem Lieferschein bzw. CMR-Frachtbrief bestätigen.

6. Preise und Zahlung

Es gelten die Preise laut Angebot bzw. Auftragsbestätigung. Das Zahlungsziel (z. B. 3, 7, 14 oder 30 Tage) vereinbaren wir je Auftrag im Angebot oder in der Auftragsbestätigung. Ohne Vereinbarung ist die Rechnung nach Erbringung der Leistung mit Erhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

7. Absage durch den Kunden (Storno)

Sagt der Kunde einen bestätigten Auftrag ab, gilt: bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenlos, weniger als 24 Stunden vorher 50 %, weniger als 12 Stunden vorher 80 % des vereinbarten Entgelts. Der Kunde kann nachweisen, dass uns kein oder ein geringerer Nachteil entstanden ist, etwa weil wir Fahrzeug und Personal anderweitig einsetzen konnten; dann verrechnen wir nur diesen. Das richterliche Mäßigungsrecht bleibt unberührt. Eine Verschiebung ist bis 24 Stunden vor Beginn kostenlos, wenn wir einen neuen Termin finden. Ein gesetzliches Rücktrittsrecht (Punkt 14) bleibt unberührt. Anzahlungen erstatten wir abzüglich einer allfälligen Stornogebühr binnen 14 Tagen. Sagen wir einen bestätigten Auftrag ab, erstatten wir bereits geleistete Zahlungen binnen 14 Tagen vollständig; gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt. Mehr dazu unter Storno & Rückerstattung.

8. Schäden melden

Äußerlich erkennbare Schäden oder Verluste sind bei der Ablieferung anzuzeigen und auf dem Lieferschein bzw. CMR-Frachtbrief zu vermerken. Äußerlich nicht erkennbare Schäden sind binnen sieben Tagen nach der Ablieferung schriftlich anzuzeigen; Sonn- und Feiertage werden nicht mitgerechnet. Sonst wird vermutet, dass das Gut unbeschädigt abgeliefert wurde (Art. 30 CMR; für Umzugsgut sinngemäß). Ansprüche wegen Verspätung sind binnen 21 Tagen schriftlich anzumelden.

9. Datenschutz und anwendbares Recht

Wie wir Daten verarbeiten, steht in der Datenschutzerklärung. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen; zwingende Bestimmungen internationaler Übereinkommen (insbesondere des CMR) bleiben unberührt. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam.

Teil B – Zusätzlich für Unternehmer

10. Haftung bei Güterbeförderung (CMR)

Für die Beförderung von Gütern, ausgenommen Umzugsgut, gilt das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR), auch innerhalb Österreichs (§ 439a UGB). Unsere Haftung für Verlust oder Beschädigung richtet sich nach Art. 17 ff. CMR und ist gemäß Art. 23 Abs. 3 CMR auf 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm des Rohgewichts begrenzt, ausgenommen in den Fällen des Art. 29 CMR. Ein höherer Wert oder ein besonderes Interesse an der Lieferung kann vor Auftragserteilung gegen Zuschlag im Frachtbrief angegeben werden (Art. 24, 26 CMR).

11. Haftung bei sonstigen Leistungen

Für Umzugsgut haften wir nach §§ 429, 430 UGB. Bei Leistungen ohne Beförderung (z. B. Ausräumen, reine Trageleistungen) haften wir gegenüber Unternehmern nicht für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden. Für Personenschäden sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt.

12. Zahlung und Gerichtsstand

Bei Zahlungsverzug gelten die Verzugszinsen nach § 456 UGB. Aufrechnen kann der Kunde nur mit Forderungen, die wir anerkannt haben oder die gerichtlich festgestellt sind. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, das für 4030 Linz sachlich zuständige Gericht. Zwingende Gerichtsstände, etwa nach Art. 31 CMR, bleiben unberührt.

Teil C – Zusätzlich für Verbraucher

13. Preise

Alle Preise gegenüber Verbrauchern sind Endpreise inklusive Umsatzsteuer. Mögliche Zusatzkosten (z. B. Wartezeiten, zusätzliche Stockwerke, Halte- oder Ladezone) nennen wir im Angebot.

14. Kein Rücktrittsrecht bei festem Termin

Wird ein Vertrag über die Beförderung von Waren – auch eine Übersiedlung – im Fernabsatz (z. B. per Telefon, E-Mail oder über die Website) oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen und ist dafür ein bestimmter Termin oder Zeitraum vereinbart, besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) kein Rücktrittsrecht. Die Absage ist nach Punkt 7 möglich. Für Leistungen ohne festen Termin oder ohne Beförderungscharakter informieren wir im Angebot gesondert, ob ein Rücktrittsrecht besteht.

15. Haftung

Bei der Beförderung von Gütern, die kein Umzugsgut sind, haften wir nach dem CMR (im Inland über § 439a UGB). Bei Umzugsgut haften wir nach §§ 429, 430 UGB. Für Personenschäden sowie für Schäden, die wir vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen, haften wir in jedem Fall unbeschränkt. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

16. Zahlung und Gerichtsstand

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen von 4 % pro Jahr. Für Klagen gegen Verbraucher, die im Inland ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung haben, ist nur das Gericht zuständig, in dessen Sprengel einer dieser Orte liegt (§ 14 KSchG).

Stand: 12.10.2026

Anfrage senden